Mit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union, daher gelten seit 1. Jänner 2021 auch neue Bestimmungen für den EU-Heimtierausweis. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Heimtier-Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für das grenzüberschreitende Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in Bezug auf den Tollwutschutz wurden angepasst. Das Vereinigte Königreich hat auf dessen Antrag den Status eines Drittlandes (im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 der Verordnung) zuerkannt bekommen.
Hiermit informieren wir Sie über die künftigen Reisebestimmungen mit Hund, Katze oder Frettchen.
Reisen in das Vereinigte Königreich aus der EU
Für die Einreise in das Vereinigte Königreich aus der EU ändert sich nach derzeitigem Stand vorerst nichts. Ein in einem Mitgliedstaat der EU ausgestellter EU-Heimtierausweis wird weiterhin akzeptiert.
Es gelten die bisherigen Einreisebestimmungen:
• Kennzeichnung mit Mikrochip
• gültige Tollwutschutzimpfung (nach Kennzeichnung)
• Einreise frühestens 21 Tage nach Erstimpfung (Mindestalter für Erstimpfung: 12 Wochen)
• Bandwurmbehandlung (Ecchinococcus multilocularis) mindestens 24 bis maximal 120 Stunden (5 Tage) vor der Einreise
• Dokumentation im EU-Heimtierausweis und Mitführen des Ausweises
• Einreise mit maximal 5 Hunden (außer zu Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen)
• Einreise nur über zugelassene Reiserouten
• Einreiseverbot von Hunden unter 15 Wochen
• Einreiseverbot folgender Hunderassen und deren Mischlinge: Pitbull Terrier Japanese Tosa Dogo Argentino, Fila Brasileiro
Reisen aus dem Vereinigten Königreich in die EU
Achtung: Der im Vereinigten Königreich (England, Wales und Schottland) ausgestellte Heimtierausweis wird ab 1. Januar 2021 nicht länger anerkannt.
TierhalterInnen aus dem Vereinigten Königreich müssen bei jeder Einreise in die EU folgende Dokumente vorweisen:
• Amtliche Tiergesundheitsbescheinigung (AHC – animal health certificate) mit Nachweis einer
• gültigen Tollwutschutzimpfung
• Einreise nur über zugelassene Reiserouten
• Kennzeichnung mit Mikrochip
Von dieser neuen Regelung ist Nordirland aufgrund des Irland-Nordirland Protokolls allerdings ausgenommen, daher benötigen TierhalterInnen aus Nordirland beim Grenzübergang in die EU für mitgeführte Heimtiere weiterhin lediglich einen korrekt ausgefüllten Heimtierausweis.
Weitere Informationen zu den Reisebstimmungen finden Sie auf der Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/taking-your-pet-abroad.
Quelle: Österreichische Tierärztekammer